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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.1993 - 7 B 110.92   

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https://dejure.org/1993,4900
BVerwG, 04.03.1993 - 7 B 110.92 (https://dejure.org/1993,4900)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1993 - 7 B 110.92 (https://dejure.org/1993,4900)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1993 - 7 B 110.92 (https://dejure.org/1993,4900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wasserstraßengesetz - Genehmigung - Einrichtung ein Schiffsanlegestelle - Landeswasserrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 290
  • DVBl 1993, 741 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 C 4.90

    Umfang der schiffahrtspolizeilicher Aufgaben des Bundes auf Bundeswasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1993 - 7 B 110.92
    Diese Einschränkung sowohl der Genehmigungsbedürftigkeit als auch der möglichen Ablehnungsgründe trägt dem Umstand Rechnung, daß die konkurrierende Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung für die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen (Art. 74 Nr. 21 GG) allein solche Regelungen rechtfertigt, die sich auf die Wasserstraße als Verkehrsweg, d.h. auf ihre Erhaltung als Verkehrsträger in einem für den Schiffsverkehr erforderlichen Zustand und die damit zusammenhängenden Regelungsgegenstände beziehen (BVerfGE 15, 1 ; BVerwG, Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 C 4.90 - Buchholz BinSchAufgG Nr. 1 S. 3).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1993 - 7 B 110.92
    Diese Einschränkung sowohl der Genehmigungsbedürftigkeit als auch der möglichen Ablehnungsgründe trägt dem Umstand Rechnung, daß die konkurrierende Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung für die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen (Art. 74 Nr. 21 GG) allein solche Regelungen rechtfertigt, die sich auf die Wasserstraße als Verkehrsweg, d.h. auf ihre Erhaltung als Verkehrsträger in einem für den Schiffsverkehr erforderlichen Zustand und die damit zusammenhängenden Regelungsgegenstände beziehen (BVerfGE 15, 1 ; BVerwG, Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 C 4.90 - Buchholz BinSchAufgG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 19.07.1971 - IV B 46.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1993 - 7 B 110.92
    Daraus folgt aber kein Anspruch des Schiffsunternehmers, an jedem beliebigen Ort entlang der Wasserstraße eine Anlegestelle einrichten zu dürfen (vgl. Beschluß vom 19. Juli 1971 - BVerwG 4 B 46.71 - RdL 1972, 27).
  • VG Stade, 12.09.1994 - 6 A 70/93

    Verfassungsmäßigkeit eines Wasserentnahmeentgelts in Niedersachsen;

    Die Länder sind deshalb durch diese Vorschrift nicht gehindert, die Benutzung von Bundeswasserstraßen einem zusätzlichen Gestattungserfordernis nach Landeswasserrecht zu unterwerfen, das der Wahrung jener weitergehenden Gemeinwohlbelange dient (vgl. BVerwG, Beschluß vom 04. März 1993 - 7 B 110.92 -, NVwZ-RR 1993, 290).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 01.12.1992 - Bf VI 29/91   

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https://dejure.org/1992,9519
OVG Hamburg, 01.12.1992 - Bf VI 29/91 (https://dejure.org/1992,9519)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.1992 - Bf VI 29/91 (https://dejure.org/1992,9519)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - Bf VI 29/91 (https://dejure.org/1992,9519)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenerstattung; Sanierung einer Abfalldeponie; Ersatzvornahme; Vollstreckung; Durchsetzbarkeit; Betreiber; Aufgabe des Besitzes

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 602
  • DVBl 1993, 741
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Eine Anordnung, die dem Polizeipflichtigen eine Verpflichtung auferlegt, die dieser aus Rechtsgründen nicht erfüllen kann, ohne dass sich das rechtliche Hindernis rechtzeitig ausräumen ließe, ist regelmäßig rechtswidrig (vgl. HambOVG, Urt. v. 01.1.1992 - Bf VI 29/91 -, juris Rn. 54 m.w.N.;Würtenberger/Heckmann, PolR BW, 6. Aufl., Rn. 524).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05

    Zu den Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer (Groß Dölln)

    Zwar kann derjenige Besitzer von Abfällen, der bereits eine abfallrechtliche Pflichtenstellung innegehabt und sich diesen Pflichten unerlaubt, z.B. durch Fortwerfen von Abfällen, entzogen hat, auf der Grundlage des Landesordnungsrechts in Anspruch genommen und ggf. zur Wiederbegründung des Abfallbesitzes verpflichtet werden, womit er dann der Pflichtenstellung aus §§ 5 und 11 KrW-/AbfG wieder unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1991 - 7 C 2/91 -, BVerwGE 89, 138; NVwZ 1992, 480; Urteil vom 11. Februar 1983 - 7 C 45/80 -, BVerwGE 67, 8, NvWZ 1984, 40; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 1992 - Bf VI 29/91 -, NVwZ-RR 1993, 602, jeweils zu § 3 AbfG, sowie zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes VG Hannover, Entscheidung vom 9. November 2000 - 12 A 3251/98 -, NdsVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.1999 - B 2 S 73/99

    Grundsätzliche Möglichkeit des "Auswechselns" der Ermächtigungsnorm bei

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  • VG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 9 L 1814/11

    Untersagung eines unerlaubten Einlagengeschäfts

    Zwar gilt grundsätzlich, dass ein Bescheid, der dem Pflichtigen eine Handlung auferlegt, die dieser aus Rechtsgründen nicht erfüllen kann, rechtswidrig ist (BVerwG, U. v. 29.04.1983, Az. 1 C 167/79 = GewArch 1983, 339; OVG Hamburg, U. v. 01.12.1992, Az. Bf IV 29/91 = NVwZ-RR 1993, 602).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.12.1992 - 20 B 92.3332   

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https://dejure.org/1992,25380
VGH Bayern, 22.12.1992 - 20 B 92.3332 (https://dejure.org/1992,25380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.12.1992 - 20 B 92.3332 (https://dejure.org/1992,25380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Dezember 1992 - 20 B 92.3332 (https://dejure.org/1992,25380)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 741
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 6 B 13.22

    Klage gegen den politisch-parlamentarischen Flugbetrieb am ehemaligen Flughafen

    Um eine unzulässige Umgehung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 LuftVG zu überprüfen, ist darauf abzustellen, ob es zu einem gehäuften, flugplatzähnlichen Flugbetrieb mit all seinen Folgewirkungen kommt, wobei eine Gesamtschau geboten ist (VGH München, Urteil vom 22. Dezember 1992 - 20 B 92.3332 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

    Der VGH München etwa hat den Ausnahmecharakter als nicht gewahrt angesehen bei 3.600 Flugbewegungen jährlich und der Erklärung der Erlaubnisbehörde, den von den Antragstellern angegebenen konkreten Flugzweck (z.B. Geschäftsflug) auf seine jeweilige Begründetheit hin nicht nachzuprüfen (Urteil vom 22. Dezember 1992 - 20 B 92.3332 -, juris Rn. 36).

    d) Da die Erlaubnispflicht nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Wahrung der Sicherheit und Ordnung dient, ist materiellrechtliche Voraussetzung ihrer Erteilung, dass sie diesen Zweck erfüllt (vgl. auch § 6 Abs. 2 Satz 1 LuftVG sowie VGH München, Urteil vom 22. Dezember 1992 - 20 B 92.3332 -, juris Rn. 33; VGH Mannheim, Beschluss vom 26. März 1991 - 8 S 2672/90 -, ESVGH 42, 78, juris Rn. 3).

  • VG Düsseldorf, 25.02.2010 - 6 K 2481/08

    Nachbarklage gegen "Kleine Düse" am Flughafen Mülheim/Essen erfolgreich

    Dabei räumt § 6 LuftVG dem von der Planung Betroffenen ein subjektiv-öffentliches Recht auf gerechte Abwägung der eigenen rechtlich geschützten Belange ein, vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Oktober 1976 - XIII A 1827/75 -, DVBl. 1977 S. 291 (292); Bayerischer VGH, Urteil vom 22. Dezember 1992 - 20 B 92.3332 -, DVBl. 1993 S. 741 (LS).

    Dabei sind die Umstände des Einzelfalles zu würdigen, vgl. dazu ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Mai 1993 - 7 B 11228/93 -, DVBl. 1993 S. 1156; Bayerischer VGH, Urteil vom 22. Dezember 1992, a.a.O.; Böckstiegel/Krämer, Die luftfahrtbehördliche Erlaubnis zu Außenstarts und Außenlandungen, ZLW 1993 S. 343 (350): Außenstarts und Außenlandungen sollen strikte Ausnahmen bleiben.

  • VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041

    Nachbarklage, Hubschrauberlandeplatz an Universitätsklinik, isolierte Befreiung

    Daher wird im vorliegenden Fall ein genehmigungspflichtiger flugplatzähnlicher Betrieb ermöglicht (vgl. BayVGH vom 2.7.1985 Az. 20 CE 85 A.1136 und vom 22.12.1992 Az. 20 B 92.3332).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1993 - 7 B 11228/93

    Außenstarterlaubnis; Außenlandeerlaubnis; Flugplatzzwang; Ausnahmecharakter der

    Vor diesem Hintergrund muß daher geprüft werden, ob bei der Erteilung der Erlaubnis der Ausnahmecharakter von Außenstarts und -landungen noch gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. November 1986, 4 B 198.86; OVG Lüneburg, Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 1986, 12 OVG A 323/85 - S. 12 - BayVGH, Urteil vom 22. Dezember 1992, 20 B 92.3332 - S. 25 - VG Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. März 1991, 8 S 2672/90 - S. 3 - Hofmann/Grabherr, § 25 Rdnr. 18).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 11 CE 16.219

    Anspruch auf Beibehaltung eines Taxistandplatzes

    Ein Antrag nach § 123 VwGO kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn der Bürger sonst gegen eine Vielzahl zu erwartender Verwaltungsakte klagen müsste, die ihm ggf. nicht einmal bekannt gegeben werden (vgl. Happ in Eyermann a. a. O. Rn. 37; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Vorb § 40 Rn. 34; BVerwG, U.v. 7.5.1996 - 1 C 10/95 - BVerwGE 101, 157; BayVGH, U.v. 22.12.1992 - 20 B 92.3332 - DVBl 93, 741).
  • VGH Hessen, 11.06.2014 - 9 C 1889/12

    EINZELFREIGABE IM STANDARDANFLUGVERFAHREN, FESTSTELLUNGSKLAGE,

    Sowohl das hier nicht mehr zu betrachtende Feststellungs- als auch das Unterlassungsbegehren waren durch ein besonderes, qualifiziertes Rechtsschutzinteresse gerechtfertigt, weil bei solchen sich kurzfristig erledigenden Verwaltungsakten auch vorläufiger Rechtsschutz nicht rechtzeitig möglich gewesen wäre und sonst vollendete Tatsachen geschaffen würden (Kopp/Schenke, Vor § 40 VwGO, Rn. 34; BayVGH, Urteil vom 22.12.1992 - 20 B 92.3332 -, juris Rn. 27, für Start- und Landeerlaubnisse eines Flughafens).
  • VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941

    Funktionsfähigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage - Mangelbeseitigung

    Ein solches besonderes Rechtsschutzinteresse ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn ein drohender Verwaltungsakt aus Rechtsgründen nicht mehr aufhebbar wäre (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - BVerwGE 80, 127), wenn aus der auch nur kurzzeitigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes bereits nicht wiedergutzumachender Schaden droht (vgl. OVG NW, B.v. 22.10.2982 - 13 B 1995/82 - NJW 1984, 1642), vollendete Tatsachen geschaffen würden, weil ein drohender Verwaltungsakt sich kurzfristig erledigen würde (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323), wenn der Kläger bei Nichtbeachtung eines drohenden Verwaltungsaktes ordnungswidrig oder gar strafbar handeln würde (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1985 - 3 C 53/84 - BVerwGE 71, 318) oder wenn der Betroffene andernfalls eine Vielzahl von Verwaltungsakten angreifen müsste (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1992 - 20 B 92.3332 - DVBl 1993, 741).
  • VG Augsburg, 14.08.2009 - Au 4 E 09.1023

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen Erlass einer denkmalrechtlichen

    Zwar wird vorbeugender Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte grundsätzlich für unzulässig gehalten, sofern in zumutbarer Weise auf den von der VwGO als grundsätzlich angemessen und ausreichend erachteten repressiven Rechtsschutz verwiesen werden kann, weil ansonsten das hochdifferenzierte Instrumentarium der Risikoabgrenzung und des Schutzes vor vollendeten Tatsachen, wie es durch die §§ 80 Abs. 5, 80 a VwGO zur Verfügung gestellt wird, umgangen würde (Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 42 Rn. 58; BayVGH v. 22.12.1992 Az. 20 B 92.3332 - juris).
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